Sie sind verpflichtet, sich bei (positivem Testergebnis) unverzüglich in häusliche Isolation zu begeben (»Absonderung«). Ebenso sollen die Mitglieder Ihres Hausstandes sich unverzüglich absondern. Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen.
Lassen Sie einen PCR-Test zur Bestätigung des Verdachts auf eine Infektion mit SARS-CoV 2 durchführen. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über weitere Maßnahmen für Sie selbst und Ihre Kontaktpersonen.
Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt auf. Das Gesundheitsamt wird eine Isolierung mit einer Reihe von Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen anordnen.
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, dass bei Ihnen ein positives Testergebnis vorliegt.
Beachten Sie die »Quarantäneregeln«! Halten Sie die wichtigsten Verhaltens- und Hygieneregeln ein, um Ihre Haushaltsangehörigen vor einer Ansteckung zu schützen: Abstand (halten Sie sich, wenn möglich, in einem separaten Zimmer auf), Hygiene, Tragen geeigneter Schutzmasken, regelmäßiges Lüften.
Informieren Sie Ihre Kontaktpersonen der vergangenen Tage über Ihre mögliche Infektion. Schreiben Sie Ihre Kontaktpersonen auf! Bei Auftreten von Beschwerden lassen Sie sich umgehend ärztlich beraten.
Die häusliche Isolierung beendet ausschließlich das zuständige Gesundheitsamt nach festgelegten Kriterien. Die häusliche Isolierung endet auch, wenn der nachfolgende PCR-Test negativ sein sollte.