+++ WIR HABEN VORÜBERGEHEND GESCHLOSSEN!! +++

Wichtige Infos & Erklärungen

Trotz dass wir uns jetzt alle schon so lange mit dem Virus indirekt befassen mussten, kommen  immer noch einige Fragen auf und oft ist uns noch was unklar.
Hier geben wir Ihnen hoffentlich direkt ihre Antworten auf die gängigsten Fragen.

Wir bitten Sie allerdings, sollten Sie Symptome aufweisen oder es Ihnen schlecht gehen, konsultieren Sie bitte umgehend Ihren Hausarzt. 


Was kostet der Test ?

  • SEIT DEM 30.06.2022 IST DIE NEUE TESTVERORDNUNG IN KRAFT GETRETEN UND SCHNELLTESTS SIND NICHTMEHR FÜR ALLE BÜRGER:INNEN KOMPLETT KOSTENLOS. Es wird nun folgend unterschieden.

1. Der Schnelltest bleibt ausschließlich für vulnerable Gruppen kostenfrei.
Zu den vulnerablen Gruppen zählen:
- Kinder bis zum 5 Geburtstag
- Schwangere in den ersten 3 Schwangerschaftsmonaten
- Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
- Personen die sich nicht impfen lassen können (z.B. auf Grund von Diabetes oder Autoimmunschwäche usw.)
- Freitestungen zur Beendigung der Quarantäne (frühestens am 5.Tag nach dem Positiven Ergebnis)
- Teilnehmer von Covid-19 Impfstoffstudien
- Besucher in Kliniken, Pflegeheimen oder ähnlichem
- Patienten & Mitarbeiter in Kliniken, Pflegeheimen oder ähnlichem

 

2. Zu Testende Personen mit einem wichtigen Grund. Der Kunde zahlt, in folgenden Fällen, lediglich eine kleine Eigenbeteiligung von 3,00€:
- Vor dem Besuch einer Indoorevent (z.B.Konzert) 
- Kontakt zu Risikogruppen am selben Tag
- Besuch von Familienfesten / Hochzeit etc. am selben Tag
- beim Besuch Menschen Ü60 (außerhalb von Krankenhäusern oder Pflegeheimen)
- nach Kontakten mit positiv getesteten Personen
- Erhöhtes Risiko in der Corona-Warn-App

3. Trifft für die zu Testende Person keiner dieser Fälle zu, entfällt die Kostenübernahme des Staats komplett.
Der Kunde muss die Kosten für den Schnelltest in Höhe von 9,50€ selber tragen.

Alle anfallenden Beträge aus Fall 2. und 3. sind vor der Testung, am Testzentrum in Bar,  zu entrichten. Außerdem muss in Fall 1. und 2. vor der Testung am Testzentrum ein Nachweise (z.B. Attest) über den Grund erbracht werden.

 

Das jeder Bürger auch  mehrmals in der Woche zur Testung darf, bleibt bestehen.


Übertragungswege:

  • Über die Tröpcheninfektion, bzw. die Atemwege kann ich mich anstecken. Dies ist der Hauptübertragungsweg.
    z.B. mein Kollege ist positiv und wir beide halten uns im selben Raum auf und wir tragen keine Masken. Wenn er spricht, singt oder hustet fliegen kleine Aerosole durch die Luft. Wenn ich diese einatme kann ich mich anstecken.
  • Außerdem  kann ich mich über die Schleimhäute anstecken.
    z.B. ich fasse einen Gegenstand wie Türklinke, Einkaufswagen an, den vorher ein Infizierter angefasst, der sich vorher in die Hand gehustet, hat. Wenn ich mich nun z.B. am Auge jucke, in der Nase spiele oder die Finger in den Mund nehme, kann ich mich darüber anstecken.

Inkubationszeit (Zeitraum von der Ansteckung bis zum Ausbruch):

  • aktuellen Studien zur Folge ist die Inkubationszeit des Coronavirus zwischen ca. 2-14 Tage.
    Als Mittelwert gelten ca.5-6 Tage. Das heißt für Sie, dass wenn Sie sich angesteckt haben, es i.d.R. 5-6 Tage dauert bis Sie Symptome entwickeln . Die Schnelltest brauchen auch eine bestimmte Virenlast um den ihre Infektion zu erkennen. Diese ist nach ca. 5-6 Tagen i.d.R. gegeben.
    Ihr Schnelltest wird also sehr wahrscheinlich noch negativ ausfallen, wenn die Ansteckung erst 1-2 Tage zurückliegt. 

Infektiöse Phase (Zeitraum in der ich andere anstecken kann):

  • die Infektiöse Phase ist je nach Verlauf und Variante sehr unterschiedlich. In der Regel dauert die Infektiöse Phase 7-14 Tage durchschnittlich. In dieser Zeit bin ich für andere eine potentielle Gefahr und sollte mich isoliert aufhalten. Durch einen PCR-Test kann man sehr genau feststellen, ob ich ansteckend bin oder nicht.